REDUKTIONSZIEL: Bis 2030 soll der Schweizer Treibhausgas-Ausstoss gegenüber 1990 um die Hälfte reduziert werden. Der Nationalrat will, dass mindestens 75 Prozent der Reduktion im Inland erfolgen und höchstens 25 Prozent mit Klimaprojekten im Ausland. Der Ständerat will wie der Bundesrat eine Reduktion in erster Linie im Inland, nennt aber keine konkrete Zahl. Eine solche soll der Bundesrat per Verordnung festlegen können. In der Version des Ständerates wird das Potenzial für den Inland-Anteil bei rund zwei Dritteln gesehen.

CO2-ABGABE: Die CO2-Abgabe bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO2. Beide Räte wollen zudem bis zu ein Drittel der Einnahmen aus der Abgabe in das Gebäudeprogramm, die Förderung von erneuerbarer Energie und in Technologien zur Verminderung der Treibhausgase investieren. Der Bundesrat hätte bis 2030 weniger als die Hälfte der Einnahmen dafür vorsehen und einen kleineren Restbetrag an die Wirtschaft und die Bevölkerung zurückgeben wollen.

AUTOS/LASTWAGEN: Noch nicht einig sind sich die Räte über die Senkung der Emissionsgrenzwerte für Fahrzeuge. Der Nationalrat will Zwischenziele setzen, um eine lineare Senkung von 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer im 2025 bis auf 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2030 zu erreichen. Der Ständerat hingegen schrieb analog zur EU fest, dass ab 2030 neu zugelassene Personenwagen noch 45 Prozent der Emissionen von 2021 ausstossen dürfen. Für Lastwagen, die mit Strom oder erneuerbaren Treibstoffen fahren, beschloss der Nationalrat eine befristete Teilbefreiung von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Das soll für Transportfirmen ein Anreiz sein, auf klimafreundliche Fahrzeuge umzusteigen. Der Ständerat strich den entsprechenden Passus.

LADESTATIONEN: Der Bundesrat will Lade-Infrastrukturen für Elektroautos zum Beispiel in Mehrfamilienhäusern und auf öffentlichen Parkplätzen sechs Jahre lang und bis 2030 mit jährlich maximal 30 Millionen Franken aus der Mineralölsteuer fördern. Der Nationalrat kürzte diesen Förderbetrag auf bis zu 20 Millionen Franken im Jahr und will ihn lediglich der Basisinstallation zugute kommen lassen. Der Ständerat hingegen will keine Förderung von Lade-Infrastrukturen. Er ist der Auffassung, dass das Einrichten von Ladeinfrastruktur Sache von Privaten ist.

BUS- UND BAHNVERKEHR: Umstritten ist, ab wann die Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Transportunternehmen fallen soll. Bundesrat und Ständerat wollen sie Anfang 2026 beenden, der Nationalrat hingegen erst Anfang 2030. Klar ist, dass der Bund in ein besseres internationales Bahn-Angebot investieren können soll. Dazu gehören Nachtzüge.

FLUGVERKEHR: In der Schweiz getanktem Kerosin müssen erneuerbare Treibstoffe beigemischt werden. Der Ständerat hat dazu ergänzt, dass das Beimischen physisch erfolgen kann oder auch über eine Anrechenmethode. Der Nationalrat will die Beimischquote im Flugverkehrsabkommen mit der EU regeln. Beide Räte haben beschlossen, dass auf Flugtickets die Emissionen in CO2-Äquivalenten für den jeweiligen Flug vermerkt werden. Auf eine Abgabe pro Flug mit einem Business- oder Privatjet haben beide Räte verzichtet.

TREIBSTOFFE: Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen, neu mit einem Maximalsatz von bis zu 90 Prozent. Dafür dürfen die Importeure an den Zapfsäulen wie heute bis zu fünf Rappen pro Liter Diesel oder Benzin verlangen. Soweit sind sich die Räte einig. Als neues Instrument hinzufügen wollen Ständerat und Bundesrat eine Überführungspflicht für erneuerbare Treibstoffe. Gemäss dem Beschluss des Ständerates soll der Bundesrat den Mindestanteil erneuerbarer Treibstoffe so festlegen, dass die damit verbundenen Kosten nicht mehr als fünf Rappen pro Liter Treibstoff betragen. Das soll für Transparenz bei den Aufpreisen an der Zapfsäule sorgen. Der Nationalrat hingegen lehnte auf Antrag einer Minderheit die Überführungspflicht ab.

UNTERNEHMEN: Grundsätzlich alle Unternehmen und nicht wie heute bestimmte Branchen sollen sich von der CO2-Abgabe befreien können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihres CO2-Ausstosses eingehen. Darin sind sich die Räte einig. Die Verminderungsverpflichtungen sind bis 2040 befristet. Drei Jahre nach dem Beginn einer Verminderungsverpflichtung müssen die Unternehmen einen Dekarbonisierungsplan einreichen und danach regelmässig aktualisieren.

FINANZMARKT: Die Finanzmarktaufsicht Finma und die Nationalbank müssen nach dem Willen des Ständerates regelmässig Bericht erstatten über die Prüfung von klimabedingten finanziellen Risiken, etwa häufigere Unwetter und Dürren. Der Nationalrat fordert nicht nur regelmässige Berichte zu Prüfungsergebnissen, sondern auch Berichte über allfällige Massnahmen für das Finanzsystem.