FAQ Convenience
Convenience Food bedeutet «Bequemes Essen». Verstanden werden darunter Fertig- oder Halbfertiggerichte, die einfach und schnell zubereitet und konsumiert werden können. Dazu gehören zum Beispiel Fertigsalate, Mikrowellengerichte oder Tiefkühlprodukte wie Pommes Frites, Kroketten und Gemüsemischungen. SWISSCOFEL vertritt allerdings nur die Interessen der herstellenden Betriebe von Frisch-Convenience Produkten. Die Hersteller anderer Convenience-Produkte aus Früchten, Gemüse und Kartoffeln werden kompetent durch die Swiss Convenience Food Association SCFA vertreten.
Convenience-Produkte wie küchenfertige Salate, geschnittenes Gemüse oder portionierte Früchte sind ein wichtiger und wachsender Teil des Frischwarensektors. Sie ergänzen das klassische Angebot und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Wertschöpfung der Branche. Deshalb vertreten wir auch die Interessen dieser Produktgruppe und setzen uns dafür ein, dass ihre spezifischen Anforderungen in den Bereichen Qualität, Logistik, Kennzeichnung und Nachhaltigkeit berücksichtigt werden.
Der Vorstand der Produktgruppe Convenience vertritt die Interessen der Hersteller und Händler von vorverarbeiteten Früchten, Gemüse und Kartoffeln. Er trifft sich regelmässig, um Branchentrends sowie rechtliche und politische Entwicklungen zu diskutieren, informiert die Mitglieder gezielt darüber und erarbeitet bei Bedarf Leitlinien oder Stellungnahmen zu Vernehmlassungen.
Das Informationsschreiben 2017/6 des BLV beschreibt, wie Leitlinien für eine gute Verfahrenspraxis erstellt werden. Es erklärt die Methodik, die Inhalte und die Genehmigungsprozesse solcher Branchenleitlinien, die zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und zur Lebensmittelsicherheit beitragen. Obwohl das Dokument nicht speziell auf «Convenience-Gemüse und -Früchte» eingeht, bietet es ein Rahmenwerk, das auch für diese Produktgruppen genutzt werden kann, um spezifische Herausforderungen zu adressieren