Mit dem Abschluss des Freihandelsabkommens (FHA) EFTA-Moldova setzt die Schweiz ihre erfolgreiche FHA-Politik fort und stärkt damit die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft. Gleichzeitig wird die Unterstützung von Wirtschaftsreformen und die Integration Moldovas in die Strukturen der Wirtschaftszusammenarbeit auf europäischer und internationaler Ebene fortgesetzt. Der bilaterale Handel zwischen der Schweiz und Moldova ist bislang bescheiden. Das FHA eröffnet nun aber einen breiten Marktzugang und verbessert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Planbarkeit für die schweizerischen Wirtschaftsakteure. Das Abkommen mit Moldova konnte nach einer Verhandlungsdauer von zwei Jahren und fünf umfassenden Verhandlungsrunden sowie einigen intersessionellen und technischen Treffen abgeschlossen werden.

Das FHA mit Moldova entspricht weitgehend den neueren mit Drittstaaten abgeschlossenen FHA der EFTA und hat einen sektoriell umfassenden Geltungsbereich. Es enthält Bestimmungen zu Handel mit Industriegütern (einschliesslich Fisch und Meeresprodukte), zu verarbeiteten - und unverarbeiteten Landwirtschaftsprodukten, technischen Handelshemmnissen, sanitären und phytosanitären Massnahmen, Ursprungsregeln, Handelserleichterungen, Handel mit Dienstleistungen, Investitionen, Schutz des geistigen Eigentums, zu Wettbewerb, öffentlichem Beschaffungswesen, Streitschlichtung und zu Handel und nachhaltiger Entwicklung. Moldova ist zudem der erste Partner mit dem die EFTA ein Kapitel über elektronischen Handel (e-commerce) vereinbart hat.

In den nächsten Wochen werden die Texte juristisch bereinigt. Die Unterzeichnung des Abkommens ist für den 27. Juni 2023 anlässlich der EFTA-Ministerkonferenz in Schaan, Liechtenstein vorgesehen.