Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (Urek-N) verabschiedete das revidierte CO2-Gesetz für 2025 bis 2030 mit 18 zu 7 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Donnerstag mitteilten. Das stelle sicher, dass der Nationalrat die Vorlage rechtzeitig beraten könne und es keine Regelungslücke ab 2025 gebe.

Treibhausgas-Emissionen halbieren
Mit dem revidierten CO2-Gesetz sollen die Treibhausgasemissionen der Schweiz 2030 gegenüber 1990 halbiert werden. Die Urek-N beantragt, dass 75 Prozent der Emissionsverminderungen im Inland geschehen. Der Ständerat hatte einen Inland-Anteil von zwei Dritteln beschlossen.

Die CO2-Abgabe will die Mehrheit der Urek-N wie der Bundesrat und der Ständerat bei 120 Franken je Tonne CO2 belassen, eine Minderheit will eine Erhöhung beantragen. Wie der Ständerat will die Kommission bis zu ein Drittel der Abgabe zweckgebunden einsetzen. Der Bundesrat hingegen möchte weniger als die Hälfte der Abgabe binden.

Bei den Emissionsvorschriften für Personenautos beantragt die Mehrheit Zwischenziele, um eine lineare Senkung von 93,6 Gramm CO2 pro Kilometer im 2025 bis auf 49,5 Gramm CO2 pro Kilometer im Jahr 2030 zu erreichen. Der Ständerat hingegen will, dass ab 2030 neu zugelassene Autos noch 45 Prozent der Emissionen von 2021 ausstossen.
Installation von Ladestationen fördern

Die Installation von Ladestationen – zum Beispiel in Wohnblocks und auf öffentlichen Parkplätzen – will die Mehrheit der Urek-N mit Geld aus der Mineralölsteuer fördern. Sie will dafür aber nur bis 20 Millionen Franken im Jahr einsetzen. Der Bundesrat beantragt bis zu 30 Millionen Franken.

Eine Minderheit der Urek-N will wie der Ständerat ganz auf diese Förderung verzichten. Weitere Minderheitsanträge fordern einen höheren Bundesbeitrag respektive eine Beschränkung der Förderung auf Wohn- und Arbeitsorte.
Befreiung von LSVA

Bei der Befreiung von mit alternativen Treibstoffen fahrenden Lastwagen will die Mehrheit weiter gehen als der Ständerat. Dieser will wie heute mit Strom oder Wasserstoff betriebene Lastwagen von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) ausnehmen. Die Urek-N beantragt eine teilweise Befreiung auch für Lastwagen mit erneuerbaren Treibstoffen, während acht Jahren. Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge bis Ende 2030 in Verkehr gesetzt werden.

Umstritten ist auch, wie lange für Busse von öffentlichen Verkehrsbetrieben die Mineralölsteuer zurückerstattet werden soll. Der Bundesrat möchte diese Erleichterung per 2026 aufheben. Die Urek-N hingegen beantragt mit 14 zu 11 Stimmen, dass die Rückerstattung der Mineralölsteuer erst 2030 aufgehoben werden soll.

Abgabe für Flüge mit Privatjets
Beim Luftverkehr will die Urek-N eine neue Massnahme: Sie beantragt mit 14 zu 9 Stimmen eine Abgabe für Flüge mit Privat- und Businessjets mit über 5,7 Tonnen Gewicht. 500 bis 3000 Franken sollen es sein pro Flug. Im Ständerat scheiterte ein Antrag für eine solche Abgabe.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Beimischpflicht für erneuerbare Flugtreibstoffe will die Mehrheit über das Landverkehrsabkommen mit der EU regeln. Das soll sicherstellen, dass für alle Unternehmen die gleichen Rahmenbedingungen gelten. Eine Minderheit möchte weiter gehen und die Schweiz damit zur Pionierin machen.
Neuer Anlauf nach 2021

Auch die Finanzwirtschaft will die Nationalratskommission stärker in die Pflicht nehmen. Die Finanzmarktaufsicht Finma und die Nationalbank sollen nicht nur regelmässig klimabedingte Risiken überprüfen, sondern auch regelmässig über die Ergebnisse und allfällige Massnahmen berichten müssen.

Der Ständerat hatte sich im September mit seinen Beschlüssen weniger ambitioniert gezeigt als der Bundesrat und auch als die vorberatende Kommission. Die Vorlage ist ein neuer Anlauf nach dem Scheitern des revidierten CO2-Gesetzes 2021 an der Urne. Die SVP hatte dieses erfolgreich mit dem Referendum bekämpft.