Das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (TEPA) zwischen den EFTA-Staaten und Indien erhöht die Rechtssicherheit und Planbarkeit für den bilateralen wirtschaftlichen Austausch. Zudem verbessert es den Zugang für Schweizer Waren und Dienstleistungen auf dem indischen Markt. Indien gewährt der Schweiz einen verbesserten Marktzugang für 94.7% der bisherigen Exporte (2018-2023, ohne Gold). Darunter fallen etwa pharmazeutische Erzeugnisse, Maschinen, optische Instrumente, Uhren und landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte. Dadurch können nach dem Abbau der Übergangsfristen jährliche Zolleinsparungen von bis zu rund 167 Millionen Schweizer Franken (basierend auf dem bestehenden Handel) realisiert werden.

Verbindliche Bestimmungen auch im Bereich nachhaltige Entwicklung
Erstmalig hat Indien rechtlich verbindliche Bestimmungen im Bereich Handel und nachhaltige Entwicklung in einem Freihandelsabkommen festgeschrieben. Darüber hinaus enthält das Abkommen eine Bestimmung, in der die Vertragsparteien ihre Rechte und Pflichten aus anderen internationalen Abkommen bestätigen. Dazu zählen insbesondere Abkommen aus den Bereichen Handel, Umwelt, Soziales und Menschenrechte. Dies soll sicherstellen, dass im Zusammenhang mit dem Abkommen weder die Umwelt- und Arbeitsgesetzgebung der Partnerstaaten noch das internationale Umwelt- und Sozialrecht verletzt werden.

Weiter enthält das Abkommen ein Kapitel über Investitionsförderung und Zusammenarbeit. Die EFTA-Staaten verpflichten sich zum ersten Mal in einem Freihandelsabkommen zu verschiedenen Promotionsaktivitäten, mit dem Ziel, die Investitionen in Indien zu erhöhen und so Arbeitsplätze zu schaffen. Indien ist seinerseits bestrebt, für ein günstiges Investitionsklima zu sorgen.

Diversifizierung der Schweizer Absatzmärkte
Speziell in handelspolitisch herausfordernden Zeiten sind Freihandelsabkommen ein wichtiges Instrument, das der Schweizer Exportwirtschaft ermöglicht, neue Märkte zu erschliessen und sich so zu diversifizieren. Der Wirtschaftsstandort Schweiz wird gestärkt und dessen Fähigkeit erhöht, Wertschöpfung zu generieren, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Das TEPA wurde nach über 16 Jahren Verhandlungen am 10. März 2024 unterzeichnet. Die Genehmigung durch die Eidgenössischen Räten erfolgte am 21. März 2025. Mit dem Abschluss des TEPA setzt die Schweiz ihre vom Bundesrat definierte Aussenwirtschaftsstrategie fort.