Zuvor musste das Herkunftsland nicht angegeben werden. Die neuen Vorschriften könnten die europäischen Verbraucher dazu ermutigen, sich häufiger für Obst und Gemüse aus eigenem Anbau zu entscheiden.

Die Änderungen ergeben sich aus geänderten EU-Handelsnormen für die Qualität von Obst und Gemüse, die am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Die neuen Vorschriften sind in der neuen delegierten Verordnung (EU) 2023/2429 und der Durchführungsverordnung (EU) 2023/2430 enthalten.

Ab diesem Datum muss das Herkunftsland auf den Verpackungen von Obst und Gemüse deutlicher angegeben werden und auch bei geschnittenen Sorten genannt werden. Die Europäische Kommission hat diese Änderungen vorgenommen, um der „Farm to Fork“-Strategie und den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen gerecht zu werden. Man hoffe, dass die Verbraucher sich eher für Produkte mit geringem ökologischen Fußabdruck und aus heimischem Anbau entscheiden, wenn das Herkunftsland deutlicher sichtbar ist.

Für die Unternehmen in der Obstkette bedeute dies, dass sie möglicherweise ihre Verpackungen und/oder die Angaben auf den Verpackungen ändern müssen. Die Europäische Kommission habe festgelegt, dass die Kennzeichnung des Herkunftslandes auch für Produkte außerhalb der EU-Handelsnorm verpflichtend sein wird.