Das Verordnungspaket 2023 sieht Änderungen in verschiedenen Bereichen vor. Bei den Direktzahlungen soll ein Zusatzbeitrag für Sömmerungsbetriebe ausgerichtet werden, wenn sie Herdenschutzmassnahmen gegen Grossraubtiere umsetzen. Ausserdem werden die Biodiversitätsbeiträge vereinfacht und präzisiert, um ihren Vollzug zu verbessern. Bei den Produktionssystembeiträgen wird die Anforderung betreffend die gesamtbetriebliche Anwendung der Massnahme «angemessene Bedeckung des Bodens» geringfügig gelockert, um den Bewirtschaftenden mehr Handlungsspielraum einzuräumen.

Die Landwirtschaftsbetriebe beteiligen sich erfreulicherweise sehr stark an den 2023 eingeführten Produktionssystembeiträgen. Damit diese hohe Teilnahme finanziert werden kann, müssen rund 100 Mio. Fr. innerhalb des Direktzahlungskredits umgelagert werden. Entsprechend sollen bestimmte Beitragsansätze bei den Direktzahlungen für Versorgungssicherheit, Biodiversität und Tierwohl reduziert werden. Der gesamte Kredit Direktzahlungen bleibt stabil.

Flächen mit standortgebundenen Solaranlagen wie beispielsweise Photovoltaik-Anlagen werden zurzeit nicht zur landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) gezählt. Im Rahmen der Revision der Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung wird vorgeschlagen, dass diese Flächen neu Teil der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind, wenn die Solaranlagen positive Auswirkungen auf den landwirtschaftlichen Ertrag haben. Dies ist insbesondere im Bereich der Spezialkulturen eine Möglichkeit, also unter anderem im Wein-, Früchte- und Gemüsebau.

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» definierte der Bundesrat im April 2022 das Ziel, bis 2030 die Nährstoffverluste (Stickstoff und Phosphor) um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Mit der Annahme der Motion 22.3795 «Ziel zur Verringerung von Nährstoffverlusten senken» in der Wintersession 2022 hat das Parlament den Bundesrat aufgefordert, diese Zielvorgabe nach unten anzupassen. Dementsprechend wird im vorliegenden Verordnungspaket vorgeschlagen, das Reduktionsziel für Stickstoff auf 15 Prozent zu senken. Das Reduktionsziel für Phosphor wird hingegen nicht angepasst und beträgt weiterhin 20 Prozent.

Schliesslich enthält das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2023 gemäss dem Auftrag des Bundesrates an das WBF vom 2. November 2022 einen neuen Entwurf zur Änderung der Milchpreisstützungsverordnung. Zurzeit werden die Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage an die Verarbeiter gezahlt. In Zukunft werden diese beiden Zulagen direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten gezahlt, basierend auf den Milchverwertungsdaten, die durch die Milchverwerter gemeldet werden.

Die Unterlagen und detaillierten Veränderungsentwürfe können von der Website des Bundesamtes für Landwirtschaft heruntergeladen werden.