Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) überprüft in seiner Funktion als Aufsichtsbehörde über das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) die Umsetzung der Stellenmeldepflicht mit einem Monitoring. Der vorliegende 6. Monitoringbericht beschreibt die Umsetzung im Jahr 2024 und setzt sie ins Verhältnis zu den vorherigen Jahren.
Sinkende Arbeitslosigkeit führt zu weniger meldepflichtigen Berufsarten
Nachdem die jährlich erstellten Listen der meldepflichtigen Berufsarten in den Jahren 2021 und 2022 aufgrund der erhöhten Arbeitslosigkeit erweitert werden mussten, fielen im Jahr 2023 wie auch im 2024 aufgrund der tiefen Arbeitslosenquote wieder deutlich weniger Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht.
Der Anteil an meldepflichtigen Stellen an allen zu besetzenden Stellen – die Reichweite der Stellenmeldepflicht – wird abgeschätzt am Anteil der Personen, die in meldepflichtigen Berufsarten erwerbstätig sind. 2023 waren weniger als halb so viele Personen in meldepflichtigen Berufsarten erwerbstätig (8,2%) als noch im Vorjahr 2022 (19,8%). Im Jahr 2024 arbeiteten nur noch 3,2% der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten.
Mit der Abnahme der Reichweite hat auch die Anzahl der gemeldeten Stellen abgenommen. Während im Jahr 2022 insgesamt 476 597 meldepflichtige Stellen gemeldet wurden, waren es im 2023 noch 287 671. Im 2024 wurden noch 178 026 meldepflichtige Stellen gemeldet. Die Branchen mit den meisten meldepflichtigen Meldungen waren im 2024 wie in den Vorjahren die Industrie und das Baugewerbe. Meldungen aus dem Gastgewerbe sind im Jahr 2024 stark zurückgegangen.
Informationsvorsprung wird weiter genutzt
Die regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) haben bei rund der Hälfte der Meldungen Vermittlungsvorschläge getätigt. Damit konnten 2273 Personen erfolgreich vermittelt werden. Anteilsmässig sind diese Zahlen mit dem Vorjahr vergleichbar.
Die Stellensuchenden können auch direkt vom Informationsvorsprung profitieren, indem sie sich für den geschützten Bereich der Stellenplattform «Job-Room» registrieren und sich dann selbständig bewerben. Der Anteil der registrierten Stellensuchenden ist seit der Einführung der Stellenmeldepflicht stark angestiegen. Seit Mitte 2023 schwankt der Anteil der Angemeldeten STES zwischen 65 und 70 Prozent. Auch Arbeitgebende können offene Stellen bei den RAV melden und kostenlos Vorschläge für passende Kandidatinnen und Kandidaten erhalten und diese direkt kontaktieren, indem sie über den Job-Room auf einen grossen Pool von Stellensuchenden zugreifen. Die Erfolge dieser selbständigen Vermittlungen seitens Stellensuchende oder Arbeitgebende werden im Gegensatz zu den direkten Vermittlungen der RAV statistisch nicht erfasst.
Im 2025 werden wieder mehr Meldungen erwartet
Seit Mitte 2023 ist die Arbeitslosenquote wieder angestiegen. Das führt mit einer gewissen Verzögerung auch wieder zu einer Zunahme der meldepflichtigen Berufsarten: So arbeiten im Jahr 2025 6,5 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten. Neu meldepflichtig sind zum Beispiel Führungskräfte in Vertrieb und Marketing – in diesem Beruf arbeiten 45 180 Personen – sowie Servicehilfskräfte in Restaurants mit 33 497 erwerbstätigen Personen. Im Jahr 2025 werden aufgrund der höheren Anzahl meldepflichtiger Berufsarten wieder mehr Stellenmeldungen erwartet.