Der EU-Rat und das Europäische Parlament einigten sich heute auf eine Regulierung, die eine praktische Anwendung der neuen Züchtungstechnologien für Pflanzen ermöglicht. Gleichzeitig trägt die Regulierung Bedenken bezüglich Patenten und Wahlfreiheit Rechnung, indem sie Transparenzpflichten festlegt und den EU-Staaten die Möglichkeit gibt, Massnahmen zur Koexistenz zu treffen.
Gerade im Agrarmarkt ist die Schweiz mit der EU stark verflochten, weshalb die neue Regulierung auch die Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft direkt betrifft. Ein rechtlich unterschiedlicher Umgang mit den NZT führt zu technischen Handelshemmnissen, Beschaffungsschwierigkeiten und zur Diskriminierung inländischer Produzenten.
Vor diesem Hintergrund bekräftigt der Verein «Sorten für morgen» seine Forderungen: Die Schweizer Regelung muss international anschlussfähig sein. Anwendungen, die mit der klassischen Züchtung äquivalent sind, sind analog zum Vorschlag der EU zu regeln. Eine verpflichtende Deklaration auf Saatgutebene, wie sie der Verein «Sorten für morgen» fordert, ermöglicht Lösungen der Branche, die eine Wahlfreiheit für die ganze Wertschöpfungskette bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglicht. An solchen Lösungen möchte der Verein «Sorten für morgen» konstruktiv mitarbeiten.