Bei der neuen Version des Leitfadens wurden die neu geltenden Daten miteinbezogen und zusätzlich weitere nützliche Informationen eingearbeitet.

Bitte beachten Sie folgende Ausnahme:
Federkohl (Zolltarifnummer 0704.9081) darf in der Zeit vom 01.01.2025 – 15.02.2025 nach wie vor «unbeschränkt zum KZA» importiert werden, da die %-Anteile für 2025/26 erst ab dem 25. März 2025 gelten werden.

Den Leitfaden 2025 finden Sie in unserem Downloadbereich im Kapitel "Ein- und Ausfuhr".