Rot-Grün hatte dies bereits im Ständerat vergeblich gefordert. Konkret ging es um die Reduktion des Ausstosses von Treibhausgasen. Auch die Verankerung eines Ausbaupfads für das Tierwohl scheiterte in der Wintersession.
Genügend Rechnung getragen

Aus Sicht der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) wird diesen durchaus berechtigten Anliegen auch ohne zusätzliche gesetzliche Grundlage genügend Rechnung getragen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Verschiedene Anträge, die Förderung kurzer Vertriebswege, Massnahmen zugunsten besonders tierfreundlicher Produktionsformen oder zur Reduktion der Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft und der Ernährung zusätzlich zu den heutigen Regelungen in das Gesetz aufzunehmen, lehnte die Kommission mit 14 zu 10 bzw. 15 zu 10 Stimmen ab 

Ebenso spricht sich die Kommission mit 6 zu 15 Stimmen (4 Enthaltungen) gegen die Anpassung oder gar die Aufhebung der bisherigen Bestimmungen über die Absatzförderung aus.
Produktivitätssteigerung zu ehrgeizig

Auch die WAK-N unterstützt das etappenweise Vorgehen. Der Bericht des Bundesrats und insbesondere dessen ganzheitliche Betrachtungsweise der Landwirtschafts- und Ernährungspolitik unter Einbezug der gesamten Wertschöpfungskette bietet aus Sicht der Kommission eine gute Grundlage für die Diskussion der künftigen Agrarpolitik.

Das Ziel einer landwirtschaftlichen Produktivitätssteigerung von 50 Prozent in den nächsten 30 Jahren schätzt die Kommissionsmehrheit als ehrgeizig, vielleicht zu ehrgeizig ein. Dasselbe gilt für die vom Bundesrat avisierte Reduktion der Treibhausgasemissionen der Produktion im selben Zeitraum um zwei Drittel. Für eine Minderheit ist das vom Bundesrat angeschlagene Reformtempo hingegen zu langsam. Sie möchte deshalb Fehlanreize des Systems bereits während des aktuellen Reformschritts korrigieren. 

SBV zufrieden
Der Schweizer Bauernverband (SBV) begrüsst, dass die WAK-N auf den Entwurf eingetreten ist. «Erste Anträge zur Ausweitung des Mini-Paketes, die bis jetzt beraten wurden, fanden in der WAK-N keine Mehrheit, was der SBV ebenfalls unterstützt», heisst es in der Mitteilung. Die Entscheide der Mehrheit lägen auf der Linie des Bundesrates, der im Postulat-Bericht zur künftigen Ausrichtung der Agrarpolitik klar festhielt, dass nur unumstrittene Massnahmen bzw. Gesetzes-Anpassungen aus der AP22+ ins Mini-Paket übernommen werden sollen.
Land- und Ernährungswirtschaft bis 2050

Die Kommission will die Detailberatung zur Vorlage an ihrer nächsten Sitzung von Ende Januar abschliessen. Geplant ist, dass der Nationalrat sich in der Frühjahrssession mit der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) befassen wird.

Der Bundesrat skizziert darin den Weg der Land- und Ernährungswirtschaft bis 2050. Einbezogen hat er die gesamte Wertschöpfungskette, vom Bauernbetrieb über Zwischenhandel und Verarbeitung bis auf den Teller. Die Landwirtschaft soll nachhaltig sein und mehr zur Ernährungssicherheit beitragen können als heute.

Die Botschaft bildet die zweite Etappe der Umsetzung der AP22+. Der erste Schritt waren die bereits bewilligten Massnahmen zur Verminderung der Risiken durch Pestizide. Die dritte Etappe soll eine weitergehende Reform ab 2030 sein. Im Fokus soll dann das gesamte Ernährungssystem stehen.